Die WEG-Verwaltungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes (WEG) durchgeführt und im Übrigen nach den Wünschen und Beschlüssen der Gemeinschaft. Die gemeinschaftlichen Gelder und Konten werden von uns, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, treuhänderisch verwaltet. Die Rücklagen der Gemeinschaft werden im Sinne des Wohneigentumsgesetzes (WEG) und nach Beschlüssen der Gemeinschaft Zinsertrag bringend angelegt. Grundlagen für die Tätigkeit und Vergütung der Verwaltung sind Vereinbarungen aus dem Verwaltervertrag und der Teilungserklärungen.
Unsere Leistungen umfassen:
Allgemeine Verwaltung:
Wirtschaftliche Verwaltung
Technische Verwaltung
Sonderleistungen
Regelmäßige Objektbegehungen und vorausschauende Beurteilungen des Objektzustandes in baulicher und pflegerischer Hinsicht sorgen für zufriedene Mieter und tragen zu einer besonders wirtschaftlichen Verwaltung bei.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gern stehen wir für unverbindliche Informationsgespräche zu Ihrer Verfügung und unterbreiten Ihnen qualifizierte und individuelle Angebote zur Verwaltung Ihrer Wohnimmobilien.